Kosten für Studium trotz Stipendium absetzbar?
BFH urteilt: Kosten für Studium trotz Stipendium absetzbar?
Die Steuererklärung ist für Studierende keine einfache Angelegenheit. Häufige Frage dabei ist: Wie lassen sich Kosten geltend machen? Noch komplizierter wird es, wenn jeman04d ein Stipendium erhält.
Berlin (dpa/tmn) – Studenten können die Kosten für ihr Studium steuerlich geltend machen. Dies gilt jedoch nicht, wenn sie ein Stipendium erhalten haben, urteilte das Finanzgericht Köln (Az.: 12 K 562/13).
«Einen doppelten Vorteil – durch das Stipendium und den Steuerabzug – gibt es nach dieser Entscheidung nicht», fasst Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler die Entscheidung zusammen. Ganz ausgefochten ist die Sache aber noch nicht. Der Fall liegt derzeit dem Bundesfinanzhof (BFH) (Az.: VI R 29/16) vor.
Geklagt hatte ein Jurist, der in den USA ein Studium zum Master of Laws absolviert hatte [> Weiterlesen >]