Kinder in der Pflicht: Für Eltern Unterhalt zahlen
Kinder in der Pflicht: Für Eltern Unterhalt zahlen
Kinder haben gegenüber ihren Eltern Anspruch auf Unterhalt. Doch das Blatt kann sich auch wenden – dann müssen sie für ihre Mutter und ihren Vater zahlen. Denn im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht: Verwandte in gerader Linie sind einander unterhaltspflichtig.
«Rechtsethiker tun sich noch immer schwer damit, tragfähige Begründungen für die Gesetzgebung zu finden», erzählt Jörn Hauß, Fachanwalt für Familienrecht aus Duisburg. Denn anders als den Ehepartner können sich Kinder ihre Eltern ja nicht aussuchen. «Die Kinder haben wirtschaftliche Einbußen für etwas, das sie nicht verantwortet haben», sagt Hauß. Doch Eltern kommen in der Rangfolge der Zahlungsverpflichtungen erst nach Kindern, Ehepartnern und Enkeln. Was Kinder zu dem Thema wissen sollten: [Weiterlesen…]