Erben: Erbschulden
Erben: Erbschulden
Nicht immer hat eine Erbschaft einen mehr Geld zur Folge. Auch Schulden des Verstorbenen gehen auf die Hinterbliebenen über und müssen von ihnen getilgt werden. Wer das nicht will, kann das Erbe ausschlagen – oder alternativ die Erbenhaftung begrenzen. Dabei gilt es einiges zu beachten.
Wenn es ums Erben geht, denken die meisten, dass der Verstorbene den Hinterbliebenen etwas vermacht – Immobilien etwa, Schmuck, Antiquitäten oder zumindest Bargeld. Aber es kann auch anders kommen. Ist der Nachlass hochverschuldet, wird aus dem erträumten Plus schnell ein Minus. Wer dann das Erbe antritt, haftet gegebenenfalls mit seinem gesamten Privatvermögen. Schon allein die Vorstellung kann einen potenziellen Erben um den Schlaf bringen. [weiterlesen]