Energiewerte in Immobilienanzeigen
Energiewerte in Immobilienanzeigen
Ab Mai 2015 droht Strafe
Immobilienanzeigen müssen Kennzahlen zum Energieverbrauch des Gebäudes schon seit 2014 enthalten. Ab 1. Mai drohen nun auch Bußgelder, verzichten Inserenten auf die Informationen. Fehlen in einem Inserat die Angaben zum Energieverbrauch einer Immobilie, handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband hin.
Nach Informationen des Landesprogramms Zukunft Altbau des Umweltministeriums Baden-Württemberg können bis zu 15.000 Euro Strafe drohen, sind die Daten unvollständig oder mangelhaft. Zwar war das schon seit vergangenem Jahr vorgesehen, bislang wurde davon aber abgesehen.
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